Damit beschleunigen wir den Ausbau von Solaranlagen 💪
Zum 01. Januar 2023 hat die Bundesregierung für die weitere Förderung und Entbürokratisierung von Photovoltaikanlagen folgendes beschlossen:
- Seit 2012 mussten Anlagen bisher ihre Einspeiseleistung auf 70 Prozent der installierten Leistung begrenzen, um eine lokale Überlastung des Stromnetzes zu verhindern.
- Für Bestandsanlagen bis 7 kW: Die Begrenzung der Einspeisung auf 70 Prozent fällt weg, auch für Balkonsolaranlagen.
- Neue PV Anlagen bis 25 KW: Auch hier entfällt die Begrenzung auf 70 Prozent für alle ab dem 14.09.2022 installierten Anlagen
- Einnahmen aus Solaranlagen auf Privatgebäuden werden über das Jahressteuergesetz von der Einkommenssteuer befreit.
- Die Mehrwertsteuer für Lieferung und Installation einer PV-Anlage entfällt.
Jahressteuergesetz ( Hier ein Auszug vom BMWK ):
Mit dem Jahressteuergesetz werden zum 1. Januar 2023 alle PV-Anlagen mit einer Leistung bis 30 kW für Einfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien sowie für Mehrfamilienhäuser bis 15 kW je Wohnung oder Geschäftseinheit, insgesamt jedoch nur bis max. 100 kW Leistung pro Steuerpflichtigen, von der Einkommensteuer befreit. Bisher waren auf Antrag nur Anlagen bis zu einer Leistungsgrenze von 10 kW befreit. Durch die Einkommensteuerbefreiung entfällt die Verpflichtung, den Gewinn zu ermitteln und damit auch die komplizierte und oftmals nur mit Hilfe eines Steuerberaters auszufüllende „Einnahme-Überschuss-Rechnung“.