Aktuelle Förderung von Photovoltaik

Regelungen im Bund die seit dem 1.1.2023 gelten:

Das Jahressteuergesetz aus dem Dezember 2022 regelt neue und angepasste Maßnahmen zur Förderung und dem Ausbau von Photovoltaikanlagen:

  • Die Mehrwertsteuer für neue PV Anlagen und deren Montage wird auf 0% gesetzt. Das bedeutet nicht, dass die MW-Steuer entfällt, aber deren Wert wird auf 0 gesetzt. Übrigens meint der Begriff Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer das gleiche und kommt deshalb auch nicht nochmal auf der Rechnung vor. Korrekte Name ist die Umsatzsteuer
  • Die neue Umsatzsteuerregelung erstreckt sich auf alle nötigen Komponenten der PV Anlage und zusätzlich auch die Batteriespeicher.
  • Die Photovoltaik kann auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes gebaut werden. Das hat sich damit seit 2017 auch verändert und erlaubt unbürokratische Varianten des Aufbaus.
  • Auf die Einspeisung von Strom fällt ebenfalls keine Umsatzsteuer mehr an. Siehe oben. Der Gewinn daraus muss übrigens auch nicht mehr ermittelt werden für die Einkommenssteuererklärung!!
  • All dies gilt auch für die sogenannten Balkonkraftwerke mit Maximalleistungen von 600 Watt. Bei diesen verlangen allerdings verschiedene Stromlieferanten noch weitere monatliche Kosten für deren Anschluss!
  • Größere PV Leistungen, z.B. über 30 kWp in der Nähe oder auf größeren Wohngebäuden werden ebenfalls mit dem neuen Umsatzsteuersatz von 0% auf Kauf und Installation gefördert.
  • Auf Garantie- und Wartungsverträge wird aber weiterhin 19% verlangt
  • All diese Regelungen gelten ab dem 1. Januar 2023

Regelungen im Bund die schon seit September 2022 gelten:

  • Seit 2012 mussten Anlagen bisher ihre Einspeiseleistung auf 70 Prozent der installierten Leistung begrenzen, um eine lokale Überlastung des Stromnetzes zu verhindern.
  • Für kleinere damals schon bestehende PV Anlagen bis 7 kWp wurde die 70% Kappung bei der Einspeiseleistung gestrichen
  • Alle ab 14. September 2022 errichteten Anlagen bis 25 kWp: Auch hier wurde die 70% Kappung gestrichen

Siehe auch unseren Beitrag vom 15.09.2022

Förderung in Bayern

Photovoltaik-Speicher im Rahmen des 10.000 Häuser Programms:

Förderung in umliegenden Gemeinden

In den Gemeinden Bergrheinfeld, Sennfeld, Röthlein, Gochsheim und der Stadt Schweinfurt werden PV-Anlagen und PV-Speicher gefördert. Damit sollen gemeinsam die nationalen und internationalen Klimaschutzbestrebungen unterstützt werden. Ziel ist eine weitere CO2-Reduzierung im Bereich der Mainbogen Gemeinden bis zum Jahr 2030.

  • Gefördert werden Neuinstallationen einer mind. 2 kWp großen Photovoltaikanlage innerorts im Gebiet der Gemeinden mit 50 EUR bis 100 EUR pro kWp.
  • Des Weiteren die Installation eines mindestens 4 kWh großen Stromspeichers einer Anlage mit pauschal 250 EUR oder alternativ mit 100 EUR je kWh
  • In Grafenrheinfeld wurde mit Beschluss des GR vom 08.05.2023 beschlossen, keine Förderung von privaten PV-Anlagen, sowie der Posten eines Klimamanager’s anzugehen

Weitere Planungen zur Entlastung für PV Anlagen:

Aktuell werden noch eine ganze Reihe von weitergehenden Entlastungsmaßnahmen geprüft, bzw. sind auf ihrem Weg durch die Gesetzgebung. Dazu gehören Planungen die Stromzähler bei Einspeisung auch rückwärts laufen zu lassen wie in einzelnen anderen Staaten in Europa. Ein erweitertes Quartierkonzept für die verteilte Einspeisung und Entnahme von Strom aus verschiedenen Quartieren oder Standorten ist in der Konzeption. Für 2023 sind mindestens 2 weitere Gesetze zur Vereinfachung ( Entbürokratisierung ) und Beschleunigung von PV Strom Ausbauten geplant.

Gleichzeitig wurden die Regelungen zur Bürgerenergie neu geregelt damit diese vereinfacht teilnehmen können ohne Ausschreibung. Bürgerenergie Gesellschaften bekommen damit sofort vereinfachten Zuschlag.

Dementsprechend bleiben Sie interessiert!

Weitere Informationen dazu finden Sie:

BMWK – Fragen und Antworten

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