Wir sind weiterhin bemüht, auf den Grundsatz der Öffentlichkeit zu bestehen. Nach bayrischer Gemeindeordnung gibt es nur wenige triftige Gründe, Themen in einer nichtöffentlichen Sitzung zu besprechen:
- Wenn es sich um Steuergeheimnisse
- die Verletzung von Persönlichkeitsrechten
- um Sozialgeheimnisse handelt.
Alle anderen Themen unterliegen zwingend dem Grundsatz der Öffentlichkeit.
Wir stehen für Transparenz.